Der Befund muss nicht am Entlassungstag
selbst erhoben werden, sondern kann im postoperativen Verlauf bis zur
Entlassung dokumentiert werden. Die Dokumentation soll die letzte
Beurteilung des funktionellen Ergebnisses vor Entlassung abbilden.
Sternalcerclagen sind hier nicht zu dokumentieren; bitte bei
ausschließlicher Verwendung von Sternalcerclagen
„kein prothetisches Material am Herzen verwendet“
dokumentieren.