Das
Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten wird von den
Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen
übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach §
21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Diese Information ist nur
für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen
solchen Fall (gesetzlich versicherter Patient) handelt, muss die
Information dokumentiert werden. Sie kann automatisch aus dem
Krankenhaus-Informationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS)
übernommen werden.