Ausfüllhinweise
Deutsches Aortenklappenregister - Patientendaten (HCHDARPAT)
2023a

HCHDARPAT: Teildatensatz Basis (B)

Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Patientenidentifikation

1
Register-Identifikationsnummer
-
Diese Register-ID-Nummer wird von der Registerstelle beim BQS-Institut vergeben. Bei der Generierung der Einwilligungserklärungen aus dem KIS-System des Krankenhauses wird die Register-ID dem Krankenhaus von der Registerstelle beim BQS-Institut übermittelt. Diese Register-ID ist in diesem Datenfeld und in dem Datensatz für das Deutsche Aortenklappenregister zu dokumentieren, damit die Angaben zusammen geführt werden können. 
2
Sind Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert?
0 = nein
1 = ja
-
3
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte (Versicherung / Kostenträgerkennung)
Format: [0-9]{0,9}

Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.

4
eGK-Versichertennummer
-
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Patient) handelt, muss die Information dokumentiert werden. Sie kann automatisch aus dem Krankenhaus-Informationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.
5
Institutionskennzeichen
Format: [0-9]{9}

Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.

Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.



Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
6
Betriebsstätten-Nummer
Gültige Angabe: ≥ 1
Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig "1". Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.

Die Betriebstätten-Nummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. 


Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
7
Fachabteilung
Schlüssel Fachabteilungen (Quelle § 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de)
geändert
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
8
Aufnahmedatum Krankenhaus
Format: TT.MM.JJJJ
-
9
Register-Identifikationsnummer bei Erstaufnahme
-
Im Falle einer erneuten Aufnahme mit einem neuen Fall für das Deutsche Aortenklappenregister ist keine erneute Einwilligungserklärung des Patienten nötig. In diesem Fall wird dieser Eingriff an die ursprüngliche Einwilligungserklärung gekoppelt. Zur eindeutigen Identifikation ist die Register-Identifikationsnummer des ersten Eingriffs hier anzugeben. Diese Nummer ist aus dem KIS-System des Krankenhauses oder Einwilligungserklärung des ersten Aufenthaltes zu entnehmen.
10
interne KIS-Nr.
-
Die Dokumentation der internen KIS-Nummer dient ausschließlich dem Krankenhaus zur Identifikation Ihrer Patienten. 

Personenbezogene Daten

11
(Personenbezogene Daten) Anrede
1 = Herr
2 = Frau
3 = unbestimmt
-
12
(Personenbezogene Daten) Titel
1 = Dr.
2 = Prof.
3 = Prof. Dr.
4 = Priv. Doz. Dr.
-
13
(Personenbezogene Daten) Vorname
-
-
14
(Personenbezogene Daten) Nachname
-
-
15
Geburtsdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
16
voraussichtliches Operationsdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-

Aktueller Wohnsitz

17
(Aktueller Wohnsitz) Land des aktuellen Wohnsitzes
1 = Deutschland
2 = Belgien
3 = Dänemark
4 = Frankreich
5 = Großbritannien
6 = Italien
7 = Luxemburg
8 = Niederlande
9 = Österreich
10 = Polen
11 = Schweiz
12 = Skandinavien
13 = Tschechien
99 = sonstige
Hier ist der aktuelle Wohnsitz der Patienten anzugeben. Diese Information ist wichtig für die Erhebung des Follow-up.
18
(Aktueller Wohnsitz) Postleitzahl
-
-
19
(Aktueller Wohnsitz) Ort
-
-
20
(Aktueller Wohnsitz) Straße
-
-
21
(Aktueller Wohnsitz) Hausnummer
-
-
22
(Aktueller Wohnsitz) Vorwahl
-
Die Dokumentation der Telefonnummer ist für die Erhebung des Follow-up notwendig.
(Aktueller Wohnsitz) Rufnummer
-
Die Dokumentation der Telefonnummer ist für die Erhebung des Follow-up notwendig.
23
Datum der Einwilligungserklärung
Format: TT.MM.JJJJ
-

Vertrauensperson

24
Vertrauensperson als Ansprechpartner benannt
0 = nein
1 = ja
Die Dokumentation von Angaben einer Vertrauensperson ist sinnvoll für die Erhebung des Follow-up. Hiermit wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, Angaben zum Follow-up zu bekommen, wenn die Patienten ggf. nur eingeschränkt in der Lage sind, die Fragen zu beantworten.

Aus diesem Grund sollte eine Vertrauensperson angegeben werden, die regelmäßig Kontakt zum Patienten hat und die Fragen des Follow-up zum aktuellen Gesundheitsstatus umfassen beantworten kann.
Aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht, die nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Patienten Angaben zum Follow-up machen dürfen, sollten hier möglichst Angehörige oder vertraute Menschen des Patienten genannt werden.
25
(Vertrauensperson) Anrede
1 = Herr
2 = Frau
3 = unbestimmt
-
26
(Vertrauensperson) Titel
1 = Dr.
2 = Prof.
3 = Prof. Dr.
4 = Priv. Doz. Dr.
-
27
(Vertrauensperson) Vorname
-
-
28
(Vertrauensperson) Nachname
-
-
29
(Vertrauensperson) Land des aktuellen Wohnsitzes
1 = Deutschland
2 = Belgien
3 = Dänemark
4 = Frankreich
5 = Großbritannien
6 = Italien
7 = Luxemburg
8 = Niederlande
9 = Österreich
10 = Polen
11 = Schweiz
12 = Skandinavien
13 = Tschechien
99 = sonstige
Hier ist der aktuelle Wohnsitz der Vertrauensperson anzugeben. Diese Information ist wichtig für die Erhebung des Follow-up.
30
(Vertrauensperson) Postleitzahl
-
-
31
(Vertrauensperson) Ort
-
-
32
(Vertrauensperson) Straße
-
-
33
(Vertrauensperson) Hausnummer
-
-
34
(Vertrauensperson) Vorwahl
-
Die Dokumentation der Telefonnummer ist für die Erhebung des Follow-up notwendig.
(Vertrauensperson) Rufnummer
-
Die Dokumentation der Telefonnummer ist für die Erhebung des Follow-up notwendig.

Vitalstatus

35
Vitalstatus
1 = lebend
2 = verstorben
9 = unbekannt
Hier bitte angeben, ob der/die Patient/in zum Zeitpunkt der Dokumentation lebt oder verstorben ist.
Diese Angabe kann während des Aufenthaltes und nach Entlassung des Patienten aktualisiert und der Registerstelle übermittelt werden.
36
primäre Todesursache
1 = plötzlicher Herztod
2 = kardiovaskuläre Ursache
3 = nicht kardiovaskuläre Ursache
4 = Todesursache unbekannt
-
37
Todesdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
38
falls genaues Datum unbekannt: Monat des Todes
Format: MM.JJJJ
-
39
unbekannt
1 = ja
-
40
Datum letzter Kontakt
Format: TT.MM.JJJJ
Hier bitte das Datum des letzten Kontaktes mit dem/ der Patient/in oder der Vertrauensperson angeben. Diese Dokumentation ist sinnvoll, wenn die Angaben zum Vitalstatus während oder nach dem stationären Aufenthalt nachträglich dokumentiert werden.
41
Sollen die Daten des Patienten zusätzlich pseudonymisiert an das TAVI-Register weitergeleitet werden?
1 = ja
Auf Wunsch der verantwortlichen Mitarbeiter im Krankenhaus und bei Vorliegen einer Einverständniserklärung des Patienten können die Daten dieses Patienten anonymisiert an das TAVI-Register beim IHF weiter geleitet werden.
Für die Weiterleitung der Daten ist die Unterschrift des Patienten Voraussetzung, die in einer entsprechenden erweiterten Einwilligungserklärung (zum Dt. Aortenklappenregister und TAVI-Register) gegeben wird. An dieser Stelle entscheidet vorab das Krankenhaus, ob die Daten dieses Patienten weitergeleitet werden sollen oder nicht. Demnach wird dem Patienten anschließend die entsprechende Einwilligungserklärung vorgelegt.
(Die erweiterte Einwilligungserklärung wird dem Krankenhaus nur dann zur Verfügung gestellt, wenn die verantwortliche Leitung des Krankenhauses und der Abteilung eine Datenweiterleitung an das TAVI-Register prinzipiell beantragt hat.)