Im
Falle
einer erneuten Aufnahme mit einem neuen Fall für das Deutsche
Aortenklappenregister ist keine erneute Einwilligungserklärung
des Patienten
nötig. In diesem Fall wird dieser Eingriff an die
ursprüngliche
Einwilligungserklärung gekoppelt. Zur eindeutigen
Identifikation ist die
Register-Identifikationsnummer des ersten Eingriffs hier anzugeben.
Diese
Nummer ist aus dem KIS-System des Krankenhauses oder
Einwilligungserklärung des
ersten Aufenthaltes zu entnehmen.