Die Dokumentation von Angaben einer Vertrauensperson ist sinnvoll für die Erhebung des Follow-up. Hiermit wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, Angaben zum Follow-up zu bekommen, wenn die Patienten ggf. nur eingeschränkt in der Lage sind, die Fragen zu beantworten.

Aus diesem Grund sollte eine Vertrauensperson angegeben werden, die regelmäßig Kontakt zum Patienten hat und die Fragen des Follow-up zum aktuellen Gesundheitsstatus umfassen beantworten kann.
Aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht, die nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Patienten Angaben zum Follow-up machen dürfen, sollten hier möglichst Angehörige oder vertraute Menschen des Patienten genannt werden.