Im Falle einer erneuten Aufnahme mit einem neuen Fall für das Deutsche Aortenklappenregister ist keine erneute Einwilligungserklärung des Patienten nötig. In diesem Fall wird dieser Eingriff an die ursprüngliche Einwilligungserklärung gekoppelt. Zur eindeutigen Identifikation ist die Register-Identifikationsnummer des ersten Eingriffs hier anzugeben. Diese Nummer ist aus dem KIS-System des Krankenhauses oder Einwilligungserklärung des ersten Aufenthaltes zu entnehmen.