Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen angegeben werden, die in inhaltlichem
Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der
Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw.
Behandlungstag (ambulant) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2018
gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2017
gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am
31.12.2017 aufgenommen worden ist.