Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen)
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus)
gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2016 gestellte
Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2015
gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am
31.12.2015 aufgenommen worden ist.