Auch wenn der Eingriff nur von einem Kardiologen oder einem Herzchirurgen durchgeführt wurde und der Facharzt der anderen Abteilung „nur“ passiv bei dem Eingriff direkt im Eingriffsraum am Patienten anwesend war, sollten hier beide Ärzte dokumentiert werden. Hierdurch wird die Erfüllung der Anforderung aus dem Positionspapier der Herzchirurgen und Kardiologen von 2009, dass kathetergestützte Eingriffe gemeinsam von Ärzten beider Fachrichtungen durchgeführt werden sollen, ersichtlich (vgl. Website des Dt. Aortenklappenregisters).